Grundsteuerreform 2022
Wir erledigen für Sie die neue Grundsteuererklärung - unkompliziert und zuverlässig!
Die bisherige Grundsteuerfestsetzung hat das Bundesverfassungsgericht als ungleich und verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin vom Gesetzgeber durchzuführende Grundsteuerreform erfordert eine Neubewertung jedes Grundstückes, egal ob lediglich eine kleine Streuobstwiese vorliegt oder ein großes Betriebsgrundstück.
Wer am 1.1.2022 Eigentümer eines Grundstückes war, muss hierfür bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte abgeben.
Es sind dabei bundesweit eine Vielzahl von Informationen anzugeben. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Verfahren, welches weniger Angaben erfordert. Dennoch existieren auch hier einige Ausnahmen und mögliche Ermäßigungen, z.B. für Nebengebäude, Gebäude unter Denkmalschutz und einiges mehr.
Bundesweit sind die Feststellungserklärungen von ca. 36 Millionen Grundstücken in einem kurzen Zeitraum abzugeben. Auch falls dieser Zeitraum verlängert werden sollte, bleibt die Einhaltung der Frist eine große Herausforderung.
Bei Nichterfüllung der Pflicht drohen hohe Strafen und zwangsweise Durchsetzung. Aufgrund der Vielzahl der zu bewertenden Grundstücke und Kurzfristigkeit ist es ratsam, die Feststellungserklärungen frühzeitig gemeinsam anzugehen.
Wir haben ein 'Team Grundsteuerreform' zusammengestellt und ausgebildet, welches Sie bei der Erledigung der nun anstehenden Steuererklärungen unbürokratisch und zuverlässig begleitet.
Ein falsch festgestellter Grundstückswert führt möglicherweise jährlich zu einer zu hohen Grundsteuer. Durch uns haben Sie die Sicherheit, künftig nicht zu viel Grundsteuer zu bezahlen.
Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist uns wichtig. Hierzu gehören für uns auch transparente Gebühren.
Für eine digitale Zusammenarbeit und in Hessen befindliche Grundstücke, haben wir einheitliche Honorare ausgearbeitet, die Ihnen während der digitalen Beauftragung angezeigt werden und Sie daher, vor der endgültigen Beauftragung die anfallenden Gebühren kennen.
Erstmalig fordert das Finanzamt ausschließlich eine volldigitale Feststellungserklärung an. Es wird dabei keine Ausnahme geben. Aufgrund der Vielzahl von Steuererklärungen in kurzer Zeit ist die Bearbeitung nicht mehr analog zu bewältigen.
Daher erfolgt auch die Zusammenarbeit mit uns über ein digitales Portal, wo Sie die Daten zu Ihren Objekten komfortabel eintragen können. Sofern Ihnen dies jedoch nicht selbst möglich ist und Sie auch keinen Bekannten oder Familienangehörigen haben, der Ihnen hilft, bieten wir Ihnen bei der Vorerfassung der Daten im Portal unsere Unterstützung an.
Unsere Gebühren sind einheitlich und transparent gestaltet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dennoch aus Gründen der Kollegialität nicht offen auf unsere Website damit werben möchten.
Sie können unsere Gebühreninformation unkompliziert hier anfordern und erhalten diese automatisiert per E-Mail:
Hier Gebühreninfo anfordernScannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.