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Grundsteuerreform 2022

Wir erledigen für Sie die neue Grundsteuererklärung - unkompliziert und zuverlässig!

Inhalt

Pflicht für Grundstücksbesitzer

Die bisherige Grundsteuerfestsetzung hat das Bundesverfassungsgericht als ungleich und verfassungswidrig erklärt. Die daraufhin vom Gesetzgeber durchzuführende Grundsteuerreform erfordert eine Neubewertung jedes Grundstückes, egal ob lediglich eine kleine Streuobstwiese vorliegt oder ein großes Betriebsgrundstück.

Wer am 1.1.2022 Eigentümer eines Grundstückes war, muss hierfür bis zum 31.10.2022 eine Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte abgeben.

1 Grundstück = 1 Steuererklärung

Es sind dabei bundesweit eine Vielzahl von Informationen anzugeben. In Hessen gilt das Flächen-Faktor-Verfahren, welches weniger Angaben erfordert. Dennoch existieren auch hier einige Ausnahmen und mögliche Ermäßigungen, z.B. für Nebengebäude, Gebäude unter Denkmalschutz und einiges mehr.

So gehen wir gemeinsam vor

Sie beauftragen uns, z.B. mittels Online-Formular

Sie erhalten Zugang zu einer eigens dafür entwickelten Online-Plattform und erfassen die Daten Ihrer Grundstücke

Wir unterstützen Sie bei der Vorerfassung Ihrer Daten, sofern Sie Hilfe benötigen (optional)

Unser Team checkt Ihre Angaben auf Plausibilität und erstellt die Steuererklärung für das Finanzamt

Wir prüfen den Steuerbescheid und leiten diesen an Sie weiter

Frist:  1. Juli bis 31. Oktober 2022

Bundesweit sind die Feststellungserklärungen von ca. 36 Millionen Grundstücken in einem kurzen Zeitraum abzugeben. Auch falls dieser Zeitraum verlängert werden sollte, bleibt die Einhaltung der Frist eine große Herausforderung.

Bei Nichterfüllung der Pflicht drohen hohe Strafen und zwangsweise Durchsetzung. Aufgrund der Vielzahl der zu bewertenden Grundstücke und Kurzfristigkeit ist es ratsam, die Feststellungserklärungen frühzeitig gemeinsam anzugehen.

Unbürokratische und zuverlässige Unterstützung

Wir haben ein 'Team Grundsteuerreform' zusammengestellt und ausgebildet, welches Sie bei der Erledigung der nun anstehenden Steuererklärungen unbürokratisch und zuverlässig begleitet.

Ein falsch festgestellter Grundstückswert führt möglicherweise jährlich zu einer zu hohen Grundsteuer. Durch uns haben Sie die Sicherheit, künftig nicht zu viel Grundsteuer zu bezahlen.

Transparente Gebühren

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist uns wichtig. Hierzu gehören für uns auch transparente Gebühren.

Für eine digitale Zusammenarbeit und in Hessen befindliche Grundstücke, haben wir einheitliche Honorare ausgearbeitet, die Ihnen während der digitalen Beauftragung angezeigt werden und Sie daher, vor der endgültigen Beauftragung die anfallenden Gebühren kennen.

Digitale Steuererklärung und Zusammenarbeit

Erstmalig fordert das Finanzamt ausschließlich eine volldigitale Feststellungserklärung an. Es wird dabei keine Ausnahme geben. Aufgrund der Vielzahl von Steuererklärungen in kurzer Zeit ist die Bearbeitung nicht mehr analog zu bewältigen.

Daher erfolgt auch die Zusammenarbeit mit uns über ein digitales Portal, wo Sie die Daten zu Ihren Objekten komfortabel eintragen können. Sofern Ihnen dies jedoch nicht selbst möglich ist und Sie auch keinen Bekannten oder Familienangehörigen haben, der Ihnen hilft, bieten wir Ihnen bei der Vorerfassung der Daten im Portal unsere Unterstützung an.

Anforderung Gebühreninfo

Unsere Gebühren sind einheitlich und transparent gestaltet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir dennoch aus Gründen der Kollegialität nicht offen auf unsere Website damit werben möchten.

Sie können unsere Gebühreninformation unkompliziert hier anfordern und erhalten diese automatisiert per E-Mail:

Hier Gebühreninfo anfordern

Digitales Mandantenportal zur Erfassung der Grundstücke

Digitales Mandantenportal zur Erfassung der Grundstücke -

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